Fürsorgerische Sozialgeschichte der Schweiz – Illustrationen und ein Sachtext

Dieses Projekt beleuchtet ein aktuelles Thema: In der Schweiz legal verübte Gewalt und deren Opfer heute.

Der Text

Bis 1981 herrscht grosse Angst vor einer Verwahrlosung der Gesellschaft in der Schweiz. Im Glauben, dass Armut vererbbar ist, sind mit Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen bis 1981 Leute
bevormundet und verdingt worden. Ebenso wurden Betroffene ohne ihr Einverständnis in Heime eingewiesen, oder in ihren Reproduktionsrechten beschnitten. Dabei verfügen Behörden Abtreibungen, Sterilisierungen, Kastrationen und Zwangsadoptionen. Mit einem Fonds von 300 Millionen Franken für Solidaritätszahlungen an Opfer solle jetzt Wiedergutmachung geleistet werden.

Lisa* steht still auf dem Gedenkplatz für Opfer von Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Mit ihr verweilen andere geladene Gäste betroffen beim Gedenkbaum. Es ist November 2018, es ist kalt. Sie sieht zum Fürstenwald hinüber, das kleine Trüppchen befindet sich in der Nähe der Klinik Waldhaus Chur, dem Waisenhaus und dem Waldhausstall. Vor nicht allzu langer Zeit wurden dort selber Menschen ohne ärztliches Gutachten unter Zwang eingewiesen, ohne Möglichkeit rechtlich Einspruch zu erheben, ohne Rekursmöglichkeiten.


Lisa lastet ihr Vermächtnis schwer auf den Schultern, ihre Grossmutter und Mutter sind selber Opfer solcher Massnahmen. Nachdem ihr Grossvater ihre Grossmutter verlässt, da sie das Kind eines anderen zur Welt bringt, werden Lisas Mutter und Tante als Verdingkinder getrennt auf Bauernhöfen fremd platziert. Lisas Mutter, schon vom Lehrer schwer schikaniert, wird zudem von ihrer Pflegefamilie über Jahre hinweg durch Worte und Schläge misshandelt. Lisas Tante muss auch schwer arbeiten, wird aber von ihrer Pflegefamilie anständig behandelt.

Lisas Mutter möchte Krankenschwester lernen. Ihre Pflegeeltern sind jedoch dagegen. Immerhin sorgen diese dafür, dass sie eine Lehre zur Verkäuferin macht, was bei Verdingkindern nicht selbstverständlich ist. Die Lehrlingslöhne, inklusive der ersten Löhne als Ausgelernte, muss Lisas Mutter abgeben. Sie werden von der Vormundschaftsbehörde einkassiert, um damit angeblich die Ausbildung der jüngeren Tochter zu finanzieren. Erst als die beiden Schwestern volljährig sind, dürfen sie wieder zu ihrer Mutter zurückkehren. Lisas Mutter sieht den Inspektor, der ihre Lebenssituation einmal pro Jahr beurteilt, nie.

Es ist ein düsteres Kapitel der Schweiz, bis 1981 bevormundet der Schweizer Staat minderjährige und erwachsene Personen. Sie werden aus ihrer gewohnten Umgebung und der Familienbeziehung herausgerissen und fremdbestimmt untergebracht. Betroffene wie unter anderem unverheiratete Frauen, Waisenkinder, handicapierte Menschen, Betagte und Kranke werden bis ins 16. Jahrhundert vom Familienverbund fremdbestimmt. Gegen das 19. Jahrhundert geschieht das immer mehr durch Gemeindebehörden und heute bestimmen kantonale und staatliche Behörden über unter Beistandschaft und Vormundschaft gestellte Mitmenschen.

Obwohl das Thema der Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981 und darüber hinaus ein düsteres Kapitel der Schweiz ist, gibt es nicht nur Verlierer im System der Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Es gibt Personen, welche tatsächlich für die Gesellschaft gefährlich sind, sowie Kinder, welche zu ihrem Wohl von ihren Eltern getrennt werden. Das Problem der Vorgehensweise vor 1981 ist, dass Personen aufgrund des Hörensagens oder Falschanschuldigungen verwahrt, fremd platziert oder administrativ versorgt worden sind. Die Vormundschaftsbehörde, welche bis 1981 mit einschneidenden Massnahmen über das Schicksal der betroffenen Menschen bestimmt, unterlässt es auch oft, bevor sie Entscheide fällt, alle Beteiligten nach ihrer Schilderung des Geschehens zu befragen.

Bis 1981 sind Gemeinde- und Vormundschaftsbehörden zuständig, wenn Gerüchte über eine Person aufkommen, dass sie arbeitsscheu ist oder ein liederliches Leben führt. Das ist eine Miliz- oder Laienbehörde ohne Ausbildung im sozialen, psychologischen oder medizinischen Bereich. Sie entscheiden bis 1981, wer in eine psychiatrische Klinik, Arbeits- oder Strafanstalt eingewiesen wird.

Erst 32 Jahre später tritt ein Bundesgesetz am 1. Januar 2013 in Kraft, welches besagt, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine interdisziplinäre Fachbehörde bestehend aus mehreren Personen sein muss. Ab diesem Zeitpunkt müssen Entscheide in der Regel von mindestens drei Mitgliedern gefällt werden.

Vier Monate später, im April 2013, entschuldigt sich der Bundesrat und spricht einen Fonds von 300 Millionen Franken für die Opfer gut. Solidaritätsbeiträge von 25’000 CHF pro Person werden zugesprochen. Bis zum Ende der Einreichfrist am 31.03.2018 werden in der ganzen Schweiz über 9’000 Gesuche eingereicht. Die Gesuche von Betroffenen beruhen auf dem Recht zur Wiedergutmachung von Vergewaltigungen, Ausbeutungen, sowie für das Testen von Medikamenten und gewalttätigen Therapieverfahren am eigenen Körper. In anderen europäischen Ländern erhalten Opfer in vergleichbaren Fällen umgerechnet zwischen 30’000 bis 50’000 Schweizer Franken an Solidaritätsbeiträgen.

Fünf Jahre später gedenken auch die Churer den Opfern der Massnahmen, im November 2018 im Beisein von Lisa und anderen Opfervertretern weiht man den “Ort der Erinnerung für die Betroffenen von Massnahmen und Fremdplatzierungen in Graubünden” beim Fürstenwald ein.

Dank dem AFZFG Gesetz, das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der Massnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981, von 2017, kann die Schweiz das Geschehene aufarbeiten. Jedoch möchten das nicht alle. Betroffene haben mit dem Geschehenen abgeschlossen, viele der Peiniger sind verstorben, einige Täter waren zu diesem Zeitpunkt selber minderjährig, Behörden hatten das Recht Fremdplatzierungen vorzunehmen und Personen zu bevormunden.

Viele Jahre hat Lisas Mutter selber über das Erlittene geschwiegen. Sie hat eine Familie gegründet, und ihren Kindern nur schöne Begebenheiten über ihre Kindheit und Jugend erzählt. Erst als sie an Alzheimer erkrankt und ihr Gedächtnis nach und nach verliert, erfahren ihre Kinder von dem traurigen Schicksal ihrer Mutter. Sie verwechselt Personen und Situationen aus der Gegenwart mit Peinigern und Begebenheiten aus ihrer Zeit als Verdingkind. Lisa kann daraufhin durch Gespräche mit ihrer Tante die Jugendgeschichte ihrer Mutter in Erfahrung bringen.

Die Entschädigungszahlung, welche Lisas Mutter erhält, werden dann von der Sozialbehörde von ihrer Mutter zur Tilgung von angelaufenen Sozialhilfeschulden eingefordert. Auch wenn das Geld nicht eingefordert wird, führt es jedoch bis heute bei vielen Betroffenen zur Kürzung von Ergänzungsleistungen.

Lisa muss auf das AFZFG-Gesetz zurückgreifen, welches besagt, dass die Solidaritätszahlung nicht vom Staat zur Schuldentilgung gepfändet werden darf. Daraufhin entschuldigt sich das Sozialamt für den Versuch, den Solidaritätsbeitrag einzufordern. Lisa kauft mit dem Betrag alles, was ihre Mutter im Endstadium von Alzheimer noch benötigt.

*Name wurde geändert

Printlayout des Sachtextes «Fürsorgerische Sozialgeschichte der Schweiz»

Mobilelayout des Sachtextes «Fürsorgerische Sozialgeschichte der Schweiz»

Desktoplayout des Sachtextes «Fürsorgerische Sozialgeschichte der Schweiz»

Dokumentation des Layoutprozesses für «Fürsorgerische Sozialgeschichte der Schweiz»

Layoutskizzen

Illustrationen